Steuerstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie auch im Bereich des Steuerstrafrechts, insbesondere beim Verdacht der Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung sowie in der Beratung im Vorfeld, wenn im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Finanzverwaltung noch strafbefreiende Selbstanzeigen präventiv möglich sind.

Fragestellungen zur strafbefreienden Selbstanzeige oder zur Verhaltensweise gegenüber der Steuerfahndung, inbesondere bei Durchsuchungen, Auslandskonten, Amtshilfe und Vollstreckungsschutz, werden immer auf der Grenze von steuerrechtlicher Mitwirkungspflicht und strafrechtlichem Aussageverweigerungsrecht gestellt.

Mit Rücksicht auf die fortschreitende Tendenz zur Strafverschärfung für einschlägige Steuerhinterziehungen und einer immer weiter verbesserten Informations- und Kontrollmöglichkeit sowie die verstärkte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden im In- und Ausland ist es unerlässlich, sich frühzeitig beraten zu lassen.

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