Gesellschaftsrecht

Im Handels- und Gesellschaftsrecht sind es die steuerrechtlichen und die bilanzrechtlichen Vorschriften, welche die Vertragsgestaltung von Anfang an maßgeblich beeinflussen und somit von großer Bedeutung für den Erfolg Ihres unternehmerischen Handeln sind.

Mit unserer qualifizierten Beratung im Gesellschaftsrecht können wir Sie, abhängig von Ihrem individuellen Beratungsanlass, darin unterstützen, streitige Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden und/oder in einer solchen Auseinandersetzung für Sie ein bestmögliches Verhandlungsergebnis zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund beraten, gestalten und vertreten wir Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch unter steuerrechtlichen Aspekten:

1. Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsgründungen
- Wahl der Gesellschaftsform (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, GbR, e.V., e.G., PartG, UG)
- Betriebsaufspaltung (Betriebs- und Besitzgesellschaft jeder Rechtsform)
- Unterbeteiligung, Innengesellschaften und Nießbrauch
- Gesellschaftsorgane (Gesellschafter, Aktionäre, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat)

2. Beratung und Gestaltung der existierenden Gesellschaft
- Betreuung, Gestaltung und Beratung der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Betreuung, Gestaltung und Beratung der Vertretungsorgane
- Haftung der Geschäftsführungs- und Vertretungsorgane
- Kapitalerhaltung und Kapitalbindungsmaßnahmen
- Konzernrecht und Unternehmensverträge

3. Streitiges Gesellschaftsrecht
- Rechtsschutz der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft
- Rechtsschutz des Gesellschafters gegenüber den Vertretungs- und Aufsichtsorganen
- Rechtsschutz der Gesellschaft gegenüber den Vertretungs- und Aufsichtsorganen
- Ansprüche des Gesellschafters gegen andere Gesellschafter
- vorläufiger Rechtsschutz – einstweilige Verfügungen

4. Gesellschafterwechsel
- Gesellschafterwechsel außerhalb des Umwandlungsgesetzes
- Umstrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz
- Gesellschafternachfolge

5. Unternehmenskauf und -verkauf
- Arten des Unternehmenskaufs
- Gewährleistungen des Verkäufers
- Haftung des Erwerbers für Verbindlichkeiten des Verkäufers
- Betriebsübergang und Arbeitsverhältnisse
- Kaufpreis und Zahlung
- Übergabe des Unternehmens

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